Schulelternbeirat (SEB)
Dieser setzt sich aus den Elternvertretungen der Klassenstufen 1 bis 4 zusammen. Alle zwei Jahre wählt er aus seinen Reihen Vorsitz und Stellvertretung. Diese bereiten die Sitzungen des Schulelternbeirats vor und leiten sie. Dazu wird regelmäßig auch die Schulleitung eingeladen. Einmal monatlich nimmt der Vorsitz an einem Treffen zwischen Schulleitung, Förderverein und Betreuung teil zwecks Austausch und Abstimmung zu aktuellen Themen rund um die Schulgemeinschaft.
Aufgaben und Rechte des Schulelternbeirats sind unter anderem: Ausübung der Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule, eventuell Bildung von Ausschüssen zu speziellen Themen, das Anhörrecht für Maßnahmen der Schulleitung, die von allgemeiner, maßgeblicher Bedeutung für das Schulleben sind, das Informations- und Initiativrecht (selbst Gestaltungsvorschläge zu machen) wesentliche Angelegenheiten des Schullebens betreffend sowie das Beschwerderecht bei Verfassungsverstößen.
Dem SEB geht es im Wesentlichen darum, Schule und Elternhaus bei der Erziehung und Bildung der Kinder zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten. Dabei wird von allen Beteiligten viel Wert auf die bestehende konstruktive und vertrauensvolle Kooperation gelegt. Entscheidend ist dabei, dass die engagierten Eltern nicht nur die Individualinteressen ihrer Kinder vertreten, sondern sich für die allgemeinen Belange der Schule mitverantwortlich fühlen, sich entsprechend informieren und so gezielt mitwirken können.