Meldepflicht von Infektionskrankheiten
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung umgehend zu melden.
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung umgehend zu melden.
Schulelternbeirat der
Engelbert-Humperdinck-Schule
Wolfsgangstraße 106
60322 Frankfurt am Main
SEB-Vorsitzender
Dr. Rolf-Günther Nieberding
Stellv. Vorsitzende
Severin Schmitz