Beurlaubungen
In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Dennoch kann in Ausnahmefällen eine Beurlaubung ausgesprochen werden. Beurlaubungen für maximal 2 Tage kann die Klassenlehrerin erlauben. Für eine Beurlaubung von mehreren Tagen muss ein Antrag rechtzeitig an die Schulleitung gestellt werden. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich bei der Schulleitung zu stellen.
Bitte beachten Sie den Elternbrief vom 15. Mai 2023 zu den Anträgen auf Schulbefreiung: